Steueramt, Quellensteuer

Das Steueramt ist der erste Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um die Steuern der natürlichen Personen. Es ist verantwortlich für die ordentliche Besteuerung aller primär und sekundär steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen. Die Quellensteuer wird für alle Bereiche gänzlich durch das Steueramt vorgenommen.

Beratung in Steuerangelegenheiten                                

Das Steueramt bewirtschaftet die Daten der Steuerpflichtigen, ist verantwortlich für die Rechnungsstellung und die Führung des Steuerregisters der natürlichen sowie juristischen Personen und unterstützt die kantonale Steuerverwaltung bei der Bearbeitung der Steuerveranlagungen. Gerne beraten wir Sie in diesen Bereichen und geben Ihnen Auskunft.

Umfassende Informationen und Dokumente zum Thema Steuern finden Sie unter den untenstehenden Links:

 

Steuerrechnungen                          

Provisorische Rechnung

Die Staats- und Gemeindesteuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen werden in jeder Steuerperiode provisorisch bezogen. Die provisorische Steuerrechnung wird nach Massgabe des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrages ausgestellt. Die provisorischen Steuerfaktoren werden insbesondere aufgrund der letzten Steuerrechnung oder der Selbstdeklaration festgelegt.

Die Zahlungstermine der provisorischen Steuerraten sind für die 1. Rate der 31. Mai, für die 2. Rate der 31. August und für die 3. Rate der 31. Oktober der Steuerperiode.

Die Faktoren der provisorischen Rechnung sollte durch die Steuerpflichtigen kontrolliert werden. Falls die Rechnung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, können Sie beim Steueramt eine Anpassung beantragen.

 

Schlussrechnung

Die Schlussrechnung der Staats- und Gemeindesteuern wird nach dem Ablauf der Rechtsmittelfrist der Veranlagung erstellt. Diese ersetzt die provisorische Rechnung.

In der Schlussrechnung werden Ausgleichszinsen zu Gunsten und zu Lasten der Steuerpflichtigen aufgeführt. Bisher erfolgte Ratenzahlungen werden an die veranlagte Steuer angerechnet. Zuviel bezahlte Beträge werden zurückerstattet und Fehlbeträge in Rechnung gestellt.

Die gesetzliche Zahlungsfrist der Schlussrechnung beträgt 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist wird der säumige Steuerpflichtige gemahnt. Gleichzeitig werden auf der ausstehenden Steuerforderung Verzugszinsen berechnet.

 

Fristerstreckungs- und Stundungsgesuche       

Der ordentliche Einrechetermin für alle natürlichen Personen ist der 30. April.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie elektronisch mit der eFristverlängerung oder direkt bei dem Steueramt eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zum 30. September verlängert werden.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann nach dem 30. September eine weitere Verlängerung bis 30. November schriftlich beim Steueramt beantragt werden.

 

Stundungsgesuch

Falls es Ihnen nicht möglich ist, den geschuldeten Steuerbetrag innerhalb der gewährten Frist zu zahlen, können Sie eine Stundung beantragen. Das Gesuch für eine Stundung ist schriftlich beim Steueramt einzureichen.

Über Gesuche um Stundung bis 16 Monate oder um Ratenzahlungen für das laufende Steuerjahr entscheidet die Bezugsbehörde. In den übrigen Fällen entscheidet die Steuerverwaltung Thurgau. Deren Entscheide sind endgültig (§ 194 Abs. 3 StG).

 

Quellensteuern                               

Der Quel­len­steu­er un­ter­lie­gen aus­län­di­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge, wel­che die frem­den­po­li­zei­li­che Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung (Be­wil­li­gung C) nicht be­sit­zen, sich je­doch im Kan­ton Thur­gau auf­hal­ten und in un­selb­stän­di­ger Stel­lung er­werbs­tä­tig sind. Für ei­ne Quel­len­steu­er­pflicht müs­sen ver­schie­de­ne Vor­aus­set­zun­gen ku­mu­la­tiv er­füllt sein:

  1. kei­ne Nie­der­las­sungs­be­wil­li­gung C
  2. Auf­ent­halt im Kan­ton
  3. un­selb­stän­dig er­werbs­tä­tig
  4. Ar­beit­ge­ber in der Schweiz

Als Schuld­ner der steu­er­ba­ren Leis­tung gilt ein Ar­beit­ge­ber oder Ver­si­che­rer mit Sitz oder Be­triebs­stät­te im Kan­ton Thur­gau. Auch aus­ser­kan­to­na­le Ar­beit­ge­ber, die im Kan­ton Thur­gau ei­ne Be­triebs­stät­te im steu­er­recht­li­chen Sin­ne be­trei­ben, gel­ten als Schuld­ner der steu­er­ba­ren Leis­tung und sind dem­zu­fol­ge im Kan­ton nach thur­gaui­schem Recht ab­rech­nungs­pflich­tig, un­ge­ach­tet des­sen, wo die Lohn­ab­rech­nung er­stellt bzw. sich die Lohn­zahl­stel­le be­fin­det. Aus­ser­kan­to­na­le Be­triebs­stät­ten thur­gaui­scher Ar­beit­ge­ber un­ter­lie­gen dem Recht des je­wei­li­gen Be­triebs­stät­te­kan­tons.

Die Schuld­ner der steu­er­ba­ren Leis­tung sind ver­pflich­tet, die Ab­rech­nung über die Quel­len­steu­er mit­tels For­mu­lar 100 oder 101 frist­ge­recht, dem zu­stän­di­gen Ge­mein­de­steu­er­amt ein­zu­rei­chen, näm­lich:

  1. beim Wohn­sitz­ge­mein­de­steu­er­amt, in wel­cher die quel­len­be­steu­er­te Per­son Wohn­sitz hat oder sich auf­hält
  2. beim Ge­mein­de­steu­er­amt am Sitz oder am Ort der Be­triebs­stät­te des Ar­beit­ge­bers, wenn die quel­len­be­steu­er­te Per­son in ei­nem an­de­ren Kan­ton wohn­haft ist oder die im Aus­land wohn­haf­te Per­son bei in­ter­na­tio­na­len Trans­por­ten er­werbs­tä­tig ist
  3. beim Ge­mein­de­steu­er­amt am Ar­beits­ort, an wel­chem die im Aus­land wohn­haf­te Per­son den Ar­beits­ort hat (Grenz­gän­ger).

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Be­reich Quel­len­steu­er so­wie die mass­ge­ben­den Ta­ri­fe und For­mu­la­re fin­den sie auf der Web­sei­te der Kan­to­na­len Steu­er­ver­wal­tung

Steueramt Braunau

Hauptstrasse 10
9502 Braunau
Tel: 058 346 23 02
Email: steueramt@braunau.ch

Ansprechpartnerin:
Manuela Frei, Leiterin Steueramt

Email:
manuela.frei@braunau.ch

Öffnungszeiten: 
Mittwoch - Donnerstag
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Links

Umfassende Informationen und Dokumente zum Thema Steuern finden Sie unter den untenstehenden Links:
Steuerverwaltung Thurgau
Steuerpraxis Thurgau
eFristverlängerung
eGov BOX
eFisc

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Die Politische Gemeinde Braunau ist eine kleine Gemeinde im schönen Thurgau. In der Gemeinde Braunau leben ca. 810 Einwohner und sie besitzt eine Siedlungsfläche von 57 ha.

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