Krankenkassenkontrollstelle
Die Versicherungspflicht abklären.
Die Einhaltung des Krankenversicherungsobligatoriums nach schweizerischem Recht prüfen.
- Wir bitten Sie, bei der Anmeldung die Karte ihrer schweizerischen Krankenversicherung mitzubringen.
Prüfen von Gesuchen der Individuellen Prämienverbilligung für die Krankenkasse
Case-Management
Individuelle Prämienverbilligung IPV
Die Kantone gewähren gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Individuelle Prämienverbilligung.
Für die Bezugsberechtigung der Prämienverbilligung sind die persönlichen Verhältnisse am 1. Januar des Jahres entscheidend. Massgebend für die Berechnung der Prämienverbilligung ist grundsätzlich die provisorische Steuerrechnung (vom Vorjahr). Dem voraussichtlichen Bezügerkreis wird anfangs Jahr automatisch ein Formular zugestellt. Bitte reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Krankenkassenkontrollstelle ein.
Auszahlung
Der definitive Anspruch und die Betragshöhe der Prämienverbilliung wird Ihnen mit der Auszahlungsmitteilung schriftlich mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen seit 01. Januar 2014 gesamtschweizerisch direkt an Ihren Krankenversicherer erfolgt. Ihre Monatsprämie reduziert sich damit, sobald die Krankenkasse von der Überweisung Kenntnis hat und die Anrechnung vorgenommen ist. Die Prämienverbilligungen werden im Zeitraum vom Frühjahr bis Dezember mitgeteilt.
Neubemessung
Lassen sich im Nachhinein gestützt auf die definitive Steuerveranlagung für das entsprechende IPV-Jahr gegenüber der provisorischen Steuerrechnung verschlechterte wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen, kann die versicherte Person innert 60 Tagen ab Ausstellung der Schlussrechnung eine Neubemessung der Prämienverbilligung verlangen. Dazu sind der Krankenkassenkontrollstelle ein schriftliches Gesuch und eine Kopie der Schlussrechnung einzureichen.
Krankenkassen-
kontrollstelle
Hauptstrasse 10
9502 Braunau
Tel: 058 346 23 00
Ansprechpartnerin:
Fabienne Buser, Gemeindeschreiberin
Email:
fabienne.buser@braunau.ch
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Links
Weitere Informationen, sowie die aktuellen Ansätze
Gesundheit Thurgau
Sozialversicherungszentrum Thurgau